Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, auch psychische Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Der Betriebs-/Personalrat hat dabei volles Mitbestimmungsrecht. Allerdings sind viele Betriebe bei diesem Thema überfordert und wissen nicht, wie vorzugehen ist.
■ Wie lassen sich psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen?
■ Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?
■ Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu erfüllen?
■ Wie kann die Dokumentationspflicht rechtssicher erfolgen?
Zielgruppe:
Führunsgkräfte, Betriebs-/Personalräte
Aktuelle Termine:
auf Anfrage
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV-Vorschrift 1)“ verpflichten den Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Diese Grundpflicht kann der Arbeitgeber selbstverständlich seinen leitenden Mitarbeitern übertragen. Doch welche Pflichten und welche Aufgaben haben Unternehmer und betriebliche Führungskräfte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Instrumente stehen den Verantwortlichen zur Verfügung, um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden?
Die unzureichende Wahrnehmung der Führungsverantwortung kann nämlich bei Arbeitsunfällen ein Straftatbestand sein, der entsprechende straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann.
Die Teilnehmer des Seminars „Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ erfahren, ausgehend von den rechtlichen Grundlagen, was es konkretbedeutet, Führungsverantwortung hinsichtlich der Sicherheit der Beschäftigten zu übernehmen.
Inhalte der Veranstaltung sind unter anderem
■ Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz
■ Verantwortung und Haftung der Führungskräfte
■ Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung – die wichtigsten Instrumente
Psychologische Aspekte:
■ Warum nehmen Mitarbeiter Gefahren oft nicht wahr?
■ Wie bilden Beschäftigte (gute und schlechte) Gewohnheiten aus?
■ Wie kann die Führungskraft Mitarbeiter motivieren?
Zielgruppe:
Führunsgkräfte der unteren und mittleren Ebene
Aktuelle Termine:
22.07.-24.07.2024 Augsburg
12.08.-13.08.2024 Düsseldorf
04.11.-06.11.2024 Augsburg
09.12.-11.12.2024 Online
Der Betriebsrat: Mitwirkungspflichten und –rechte im Arbeitsschutz
Bei vielen Aspekten im Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Aber erst wenn der Betriebsrat weiß, welche Aufgaben und Pflichte er hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat, kann er seine Rechte richtig wahrnehmen.
Indem der Betriebsrat für den Schutz der Beschäftigten sorgt, hilft er auch dem Arbeitgeber, seiner Verantwortung gerecht zu werden.
■ Welche Rechtsvorschriften regeln den Beitrag des Betriebsrats zur Arbeitssicherheit?
■ Was sind die Aufgaben des Betriebsrats beim Arbeitsschutz?
■ Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam für Arbeitsschutz – eine win-win-Situation
■ Wie lassen sich mögliche Interessensgegensätze ausräumen?
Zielgruppe:
Betriebsräte / Personalräte
Aktuelle Termine:
26.08.-30.08.2024 Garmisch-Partenkirchen
24.09.-27.09.2024 Bad Kohlgrub
26.11-29.11.2024 Hamburg
03.12.-06.12.2024 Heidelberg
Gesund und sicher arbeiten im Büro
„In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa 10 % auf knapp 50 % angestiegen. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge wird dieser Anteil in den nächsten Jahren noch weiter deutlich anwachsen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA)“. Zwar ist die Tätigkeit im herkömmlichen Büro im Vergleich zu körperlich stark belastenden Berufen mit geringeren Risiken für die Gesundheit verbunden, allerdings zeigen sich neben den klassischen Leiden, wie beispielsweise Muskel-Skelett-Erkrankungen und Augenbeschwerden, zunehmend psychische Beanspruchungen und Belastungen sowie daraus resultierende Krankheiten.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt daher vom Arbeitgeber, dass er bei Bildschirmarbeitsplätzen die Gefährdung des Sehvermögens, körperliche Probleme und psychischen Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen hat.
Die Teilnehmer der Veranstaltung erhalten unter anderem Informationen über
■ Anforderungen an den modernen Büro-/Bildschirmarbeitsplatz
■ Arbeitsmedizinische und ergonomische Aspekte der Bürotätigkeit
■ Unfallgefahren im Büro- und Verwaltungsbereich
■ Führungsverantwortung für Beschäftigte
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Die Betriebe sehen sich dabei oftmals mit Fragen konfrontiert:
■ Wie läuft die Organisation des Arbeitsschutzausschusses ab?
■ (Geschäftsordnung, Einladung, Sitzungsintervalle, Protokoll)
■ Wie sieht die personelle Zusammensetzung aus: wer sitzt alles im
ASA?
■ Wer führt den ASA? Warum ist ein Moderator sinnvoll?
■ Welche Aufgaben haben die ASA-Mitglieder?
■ Welchen Nutzen bringt der ASA (für unterschiedliche Funktionsträger, für unterschiedliche Betriebsgrößen)?
Zielgruppe:
Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Betriebsräte
Aktuelle Termine:
09.07.-11.07.2024 Stuttgart
Mit Sicherheit mehr Gewinn – Der Zusammenhang von Arbeitsschutz und Unternehmenserfolg
„Arbeitsschutz ist teuer und lohnt sich nicht!“ – eine oft gehörte Falschaussage, die auch durch Wiederholung nicht wahr wird. Das Gegenteil ist der Fall. Sowohl unter volkswirtschaftlichen als auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten lässt sich feststellen: Investitionen in den Arbeitsschutz rentieren sich. Das bedeutet: Unternehmen tun gut daran, Arbeitsschutzmaßnahmen nicht nur aufgrund rechtlicher Vorschriften und wegen ihrer sozialen Verantwortung durchzuführen, sondern auch aus betriebswirtschaftlichem Interesse.
■ Welche Kosten- und Nutzenarten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu unterscheiden?
■ Humankapital in Zeiten des Fachkräftemangels
■ Wie lässt sich der Präventionserfolg berechnen?
■ Ziel und Vorgehensweise bei der Präventionsbilanzierung
Zielgruppe:
Unternehmer, Personalleiter, betriebliche Führungskräfte, Betriebsräte
Büro- und Bildschirmarbeit
Dieses Webinar vermittelt Ihnen die zentralen Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Büro- und Bildschirmarbeit. Sie erhalten wichtige Informationen zum Instrument der Gefährdungsbeurteilung sowie notwendige Kenntnisse rund um die Ergonomie des Arbeitsplatzes und gesunde Arbeitsbedingungen. So sind Sie bestmöglich gerüstet für zielführende Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und den aktiven Gesundheitsschutz Ihrer Kollegen.
Für fast alle Bürobeschäftigten ist der PC, das Laptop oder das mobile Endgerät unerlässliches Arbeitsmittel. Mobiles Arbeiten und Telearbeit sind verbreiteter und aktueller denn je. Gerade im Hinblick auf das Thema "Büro 4.0" sind Ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von enormer zukunftweisender Bedeutung.
Modul 1:
Rechtliche Grundlagen
Modul 2:
Büroraum und Bildschirmarbeitsplatz – worauf zu achten ist
Modul 3:
Büroarbeit 4.0
Modul 4:
Gefährdungsbeurteilung - gesundheitliche Belastungen erkennen und abbauen
Aktuelle Termine:
auf Anfrage
Arbeitsschutzmanagement
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen; er trägt die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Diese Arbeitgeberpflicht, Sicherheit und Gesundheitsschutz gezielt zu planen, zu organisieren und im Unternehmen zu integrieren, lässt sich am besten mit einem Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) realisieren. Ein AMS als Teil der Unternehmensführung hat die Aufgabe, dem Arbeitgeber und seinem Management die Führung des Unternehmens hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
■ Ziele, Aufgaben und Elemente eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS)
■ Funktionsweise eine AMS – Plan, Do, Check, Act (PDCA)
■ Überblick über verschiedene Arbeitsschutz-Managementsysteme
■ AMS als Teil eines integrierten Managementsystems
Zielgruppe:
Arbeitgeber, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Qualitätsmanagement-Beauftragte
Grund- und Aufbauseminare für Sicherheitsbeauftragte
Den Teilnehmern werden Lehrinhalte vermittelt, die sie dazu befähigen, die Aufgaben und das Rollenver-ständnis des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb zu erfüllen. Sie sind dadurch befähigt, die betrieblichen Vorgesetzten bei der Durchführung der Unfallverhütung und bei der Verbesserung des Gesundheitsschutzes wirksam zu unterstützen. Sie sind in der Lage, ihren Kollegen Fragen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu beantworten.
■ Grund- und Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte im gewerblichen Bereich
■ Grund- und Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung
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